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Allgemeine Geschäftsbedingungen
    
Urheberrecht

Unsere Entwürfe und Fotos sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtgesetz geschützt. Sie dürfen demnach nicht ohne Erlaubnis des Fotografen im Original und bei der Vervielfältigung verändert, entstellt und weder ganz noch teilweise für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet und nur in dem vereinbarten Umfang (bzw. der vereinbarten Auflage) vervielfältigt werden. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, wird nur das einfache, einjährige Nutzungsrecht übertragen. Aus einem Nutzungsrecht ergibt sich in niemals und in keinem Fall ein Gewohnheitsrecht. Änderungen des Werkes dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden. Das Urheberrecht als solches ist nicht übertragbar (§29 UrhG). Es werden nur Nutzungsrechte mit räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Beschränkung übertragen (§32 UrhG). Bei allen für Reproduktionszwecke ausgeführten arbeiten bleiben die Originale, wenn nicht anders vereinbart, Eigentum des Fotografen und können nach der Anfertigung der Reproduktion zurückgefordert werden. Der Fotograf bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe, Photos und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung oder Ausstellungen ohne Rücksprache zu verwenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen und zu honorieren, auf eine Namesnennung kann nach Rücksprache verzichtet werden. Ansonsten ist der Auftragsgeber verpflichtet unsere Aufnahmen namentlich zu Kennzeichnen (Impressum o.ä.). Die Weitergabe von Bilddaten an Dritte ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung zulässig. Nach einer zweijährigen Nutzungsdauer behalten wir uns eine allgemein zugängliche Veröffentlichung vor.

Honorar

Grundlagen für die Berechnung des Honorars ist der Zeitaufwand einer Produktion. Demnach berechnen wir: Beratung, Anfahrt, die Fotoproduktion, ihre Vor- / Nachbereitung, Datentransfer und die Bereitstellung digitaler Daten auf unserem Server, Fremdkosten. Unsere Kalkulationen basieren auf 8 Stunden je Produktionstag, sollte sich der Zeitaufwand erhöhen, sind wir berechtigt Overtime zu brechnenen. Mit der Zahlung des Honorars und des Lizenzhonorars für die Übertragung des Nutzungsrechtes, erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang, zum speziellen Zweck und für die vorgesehene Dauer. Geht die Verwendung darüber hinaus, so ist ein zusätzliches Nutzungshonorar zu zahlen. Unentgeltliches Arbeiten oder die unverbindliche Vorlage von Entwürfen und Fotos werden als nicht branchenüblich abgelehnt.

Allgemeines
Die Erstellung von Fotos und Entwürfen erfolgen, sofern kein Layout vorliegt, nach freier Gestaltung. Bei Neuerstellung von Aufnahmen aufgrund gestalterischer oder geschmacklicher Differenzen, gehen die Aufwendungen zu Lasten des Auftraggebers. Von allen ausgeführten Arbeiten sind uns vom Auftraggeber etwa 5 einwandfreie, unbeschädigte Belegexemplare, bei wertvollen Stücken eine zu vereinbarende angemessene Zahl, unentgeltlich zu überlassen. Konkurrenzausschluss wird nur nach besonderer Vereinbarung zugesichert. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Logos und Schriftzeichen wird keine Gewähr übernommen. Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung überlassenen Vorlagen, werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass dieser hierzu berechtigt ist. Die Klärung von Nutzungsrechten bei Personen- oder Architekturaufnahmen obliegt dem Auftraggeber. Sollten aufgrund ungeklärter Nutzungsrechte Aufnahmen zu wiederholen sein, so trägt der Auftraggeber die dafür entstehenden Kosten. Mündliche Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn sie binnen einer Woche von uns schriftlich bestätigt werden. Fotomuster müssen durch den Auftragsgeber über eine Außenversicherung versichert sein. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für diese Produkte. Der Versand von Fotomustern, Aufsichtsvorlagen und Datenträgern jeglicher Art wird auf Risiko des Auftraggebers ausgeführt.

Reklamation und Beanstandung
Reklamationen und Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung in schriftlicher Form erfolgen. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat uns der Käufer ausreichend Zeit zu gewähren. Bei berechtigten Mängeln haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach 2-maligem Fehlschlagen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

Zahlungsbedingungen

Zahlung sofort rein netto Kasse innerhalb des in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungszieles. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Käufer befindet sich mit der Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles im Verzug. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nutzungsrechte gelten als nicht übertragen. Durch eine Teilzahlung erlischt dieser Eigentumsvorbehalt nicht.

Allgemeine Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen für beide Vertragsparteien ist der Wohnort des Fotografen.
 
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